Theorieprüfung § 11 TierSchG zur Hundezucht bestanden

Nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG wurde im Vorfeld überprüft, ob ich für die Theorieprüfung überhaupt zugelassen werden kann.

Nachdem dies erfolgreich war, habe ich heute die theoretische Prüfung nach D.O.Q. GET erfolgreich, mit 96%, absolviert.

Hintergrund: Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung verlangen die gesamten Prüfungen, wenn u.a. mindestens drei zuchtfähige Hündinnen im Haushalt leben.

Die praktische Prüfung wird dann in Anwesenheit eines Amtstierarztes als Fachgespräch durchgeführt.

Im Zuge dessen erfolgt auch eine Abnahme Ihrer Räumlichkeiten.